Für Anbieter elektronisch erbrachter Leistungen gelten ab 2015 neue Umsatzsteuer-Regelungen. Während bisher die Umsatzsteuer (USt) im Land des Anbieters galt, muss die USt für diese Leistungen künftig im Land des Wohnsitzes des Käufers abgeführt werden, mit dem dort geltenden Umsatzsteuersatz.
Damit wird der internationale Vertrieb von eBooks, MP3s, Software etc. für die Anbieter vermutlich etwas komplizierter.
Beispiel:
Ein Programmierer aus Deutschland verkauft Software an einen Kunden aus Österreich. Hier muss nun eine Umsatzsteuer (20%) in Österreich abgeführt werden. Verkauft er seine Software an einen Schweizer Kunden, muss die Steuer in der Schweiz mit dem jeweiligen Satz (8%) abgeführt werden.
Das Beispiel lässt schon erahnen, welche Komplikationen das bei der Preisgestaltung und technischen Umsetzung in Shopsystemen usw. mit sich bringt.
Die Fähigkeit der EU im Verkomplizieren von Dingen scheint mittlerweile ein sehr hohes Niveau erreicht zu haben ;-)
Für Rechtslaien hat RA Thomas Schwenke zu diesem Thema alle relevanten Infos mit umfangreichen FAQs zur Umsatzsteuer-Regelung bereitgestellt. Als Onlineanbieter sollten Sie sich den Artikel mal durchlesen und prüfen, ob Ihre Produkte evtl. auch davon betroffen sind.
Apropos eBooks… sollten Sie z.B. Ihren Käufern von Büchern, Magazinen etc. die entsprechende Digitalausgabe als Service kostenlos zur Verfügung stellen, sollten Sie sich diesen Beitrag auf brand eins näher anschauen. Dies ist nun leider nicht mehr so ohne weiteres möglich.
Hi Micha, JAein….. das ist nur der Fall im B2C Geschäft. Wir haben bei dynapso im Prinzip gerade auch das Problem, weil wir größtenteils Businesskunden haben, aber eben auch ein paar private Webseitenbetreiber. Sobald uns eine ausländische USt.ID. vorliegt, wird keinerlei Steuer berechnet. Nur die Kunden, die keinen USt.ID. hinterlegt haben, zahlen aktuell 19% MwSt. und damit den deutschen Steuersatz. In Zukunft müssen die dann den Steuersatz ihres Wohnortes zahlen. Das bedeutet für Anbieter wie dynapso einen deutlichen Aufwand, denn wir müssen nun die Steuersätze aller EU-Länder hinterlegen und das Zahlsystem umstellen.
Hier gibt es übrigens die Liste der EU-Steuersätze: http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/vat/how_vat_works/rates/vat_rates_de.pdf
…schon heftig mal wieder zu sehen, dass es Länder gibt, die bis zu 27% abdrücken müssen!!!
Beste Grüße
Nico
Hi Nico,
ich weiß – danke für den Hinweis ;-) Hab es scheinbar nur auf der Marktpraxis Facebookseite erwähnt. Umsatzsteuer zwischen Unternehmern ist eh ein Spezialfall.
Ziemlich heftig, was da an manche Onlineanbieter an Mehraufwand zukommt.