Hä? Wie bitte auf SchwäbischFür Anbieter elektronisch erbrachter Leistungen gelten ab 2015 neue Umsatzsteuer-Regelungen. Während bisher die Umsatzsteuer (USt) im Land des Anbieters galt, muss die USt für diese Leistungen künftig im Land des Wohnsitzes des Käufers abgeführt werden, mit dem dort geltenden Umsatzsteuersatz.

Damit wird der internationale Vertrieb von eBooks, MP3s, Software etc. für die Anbieter vermutlich etwas komplizierter. 

Beispiel: 

Paragraph ZeichenEin Programmierer aus Deutschland verkauft Software an einen Kunden aus Österreich. Hier muss nun eine Umsatzsteuer (20%) in Österreich abgeführt werden. Verkauft er seine Software an einen Schweizer Kunden, muss die Steuer in der Schweiz mit dem jeweiligen Satz (8%) abgeführt werden.

Das Beispiel lässt schon erahnen, welche Komplikationen das bei der Preisgestaltung und technischen Umsetzung in Shopsystemen usw. mit sich bringt.

Die Fähigkeit der EU im Verkomplizieren von Dingen scheint mittlerweile ein sehr hohes Niveau erreicht zu haben ;-)

Für Rechtslaien hat RA Thomas Schwenke zu diesem Thema alle relevanten Infos mit umfangreichen FAQs zur Umsatzsteuer-Regelung bereitgestellt. Als Onlineanbieter sollten Sie sich den Artikel mal durchlesen und prüfen, ob Ihre Produkte evtl. auch davon betroffen sind.

Apropos eBooks… sollten Sie z.B. Ihren Käufern von Büchern, Magazinen etc. die entsprechende Digitalausgabe als Service kostenlos zur Verfügung stellen, sollten Sie sich diesen Beitrag auf brand eins näher anschauen. Dies ist nun leider nicht mehr so ohne weiteres möglich.